BEFÄHIGTE  PERSON                                                           zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen

Die Betriebssicherheitsverordnung TRBS1203 führte den Begriff 'befähigte Person' in das deutsche technische Regelwerk ein. Darunter wird eine Person verstanden, die auf Grund ihrer besonderen Kenntnisse in der Lage ist, an Maschinen, Geräten, Werkzeugen oder Anlagen Prüfungen durchzuführen, mit deren Hilfe die Sicherheit für den Benutzer im Umgang mit diesen technischen Einrichtungen sichergestellt werden soll.

Für den Personenkreis, der überwachungsbedürftige Anlagen prüft, insbesondere Druckbehältern und Rohrleitungen, gilt es sicherzustellen, dass er seine Kenntnisse und durch praktische Tätigkeiten gewonnenen Erfahrungen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung und der zugehörigen technischen Regeln anwendet sowie den Stand der Technik einhält. So ist eine befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung zur Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen für Druckbehälter zugelassen.

 

Die  dafür erforderliche  Prüfung  zur  Befähigten  Person wurde  im  März 2014  bei der TÜV NORD Akademie in Halle/Saale abgelegt.